Eine Agrargroßdrohne hat deutlich andere Anforderungen und Herausforderungen als eine "kleine" Drohne. Jeder einzelne Flug muss vom Luftfahrtbundesamt nach bestimmten Kriterien genehmigt werden. Die für den Antrag benötigen Unterlagen sind maßnahmen- und ackerspezifisch und müssen vorher erstellt werden.
Es wird anhand des genauen Standort zuerst geprüft, ob die Maßnahme überhaupt genehmigungsfähig ist. Hier reicht meist eine Beschreibung auf einer Online-Karte. Bei umfangreicheren Maßnahmen kann auch ein online Treffen vereinbart werden.
Erst jetzt zeigt sich, ob der Acker bis zur Grenze beflogen werden darf oder die gesetzlichen Abstände zu Bahn + Bundesstrasse eingehalten werden können.
Wir werden gemeinsam die Maßnahme besprechen und die Datengrundlage festlegen. So kann zum Beispiel eine schon vorhandene Applikationskarte eingelesen werden.
Ist diese nicht vorhanden und es soll als Maßnahme beispielsweise eine normale Aussaat von Kleeuntersaat in eine Rapsfläche erfolgen, ist keine weitere Vorbereitung nötig. Alles Weitere erfolgt vor Ort.
Eine weitere Möglichkeit stellt die vorherige Befliegung der Fläche mit einem anderen Drohnensystem dar. Es werden aus Multispektralfotografie teilflächenspezifische Düngemaßnahmen oder Karten für "spot spraying" generiert. Die Karten werden durch die Vernetzung der Drohnensysteme übertragen. Oftmals findet die Erstbefliegung mit zeitlichem Abstand statt, da die zur Generierung notwendige Rechenleistung am Feldrand schnell an ihre Grenzen stösst.
bedarf keiner besonderen Genehmigung und darf daher spontan durchgeführt werden. Nach Kontaktaufnahme sprechen wir Ziel, Umfang und Termin ab. Zurück im Büro werden die Daten aufbereitet und zur Verfügung gestellt:
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